Zweck der Stiftung

Der Zweck der Stiftung ergibt sich aus § 2 der Satzung der Stiftung, die am 28.11.2012 vom Kirchenvorstand der katholischen Kirchengemeinde Herz Jesu, Alt-Lietzow 23, 10585 Berlin, beschlossen wurde. Der Text wird hier wörtlich wiedergegeben:

§ 2 (Stiftungszweck)
(1) Zweck der Stiftung ist es, die Gemeindearbeit und die kirchlichen, religiösen, mildtätigen und gemeinnützigen Anliegen der katholischen Kirchengemeinde Herz Jesu Berlin-Charlottenburg zu fördern und zu unterstützen.
(2) Der Stiftungszweck wird unter anderem verwirklicht durch Zuwendungen im Sinne von § 58 Nummer 1 der Abgabenordnung an die Kirchengemeinde für
a) den Erhalt, Ausbau und den Unterhalt der Liegenschaften der Kirchengemeinde Herz Jesu Berlin-Charlottenburg in pastoraler oder mildtätiger Nutzung;
b) pastorale Aufgaben, soweit sie nicht vom Erzbistum Berlin getragen werden;
c) die Bezahlung von kirchlichen Mitarbeitern und Honorarkräften;
d) die Aus- und Fortbildung von kirchlichen Mitarbeitern und ehrenamtlichen Helfern;
e) die Unterstützung der Caritasarbeit.
(3) Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.